mit smartLIFE®
bewährtes neu denken
gesetzliche
Freiräume
nutzen
Perspektiven
schaffen
der schnellste Weg
zu mehr Luft im Kalender
Äpfel = Birnen?

Entgelt-Umwandlung?
oder
Gehalts-Umwandlung?
Jeweils das Gleiche?
Nein!
Beide basieren auf völlig unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen.
Entgelt-Umwandlung
Einzahlungen begründen immer
einen gesetzlichen Anspruch (Zusage)
auf eine Zahlung als Kapital oder Rente zu Rentenbeginn.
Auszahlungen fließen immer von außerhalb der Unternehmensebene.
Das schließt eine betriebliche Gestaltung aus.
Gehalts-Umwandlung
Einzahlungen sind immer Rücklagen.
Auszahlungen
- fließen immer ins Unternehmen und werden als Gehalt überwiesen.
- sind so lange "nur" eine Gehaltserhöhung, bis diese eine flexible Arbeitszeit-Regelung auslösen.
- Die Verwendung der Rücklagen ist grundsätzlich immer frei.
Erst das schafft Freiräume
- für Perspektiven,
um Leben aktiv zu gestalten,
- weil Leistung wieder in der eigenen Tasche landet.
Gute Gründe für smartLIFE®
Freuen Sie sich schon heute.
Entgelt- contra Gehalts-Umwandlung
Wer richtig unterscheidet, ist klar im Vorteil.
... z. B. in der Einzahlungsphase:

Gehalts-Umwandlung
gesetzliche Grundlage
§ 7b ff SGB IV
Höhe der Umwandlung
unbegrenzt
Verfügbarkeit
jederzeit
als Gehalt
Einfluss auf die
gesetzliche Rente
keinen grundsätzlichen;
die fehlenden Rentenpunkte werden
mit Auszahlung ausgeglichen
Flexibilität während der Laufzeit
Einzahlung: 100 %
Auszahlung: 100 %
Anlage: 100 %
Jede einmal getroffene Entscheidung,
kann jederzeit an eine Veränderung
angepasst werden.
betrieblicher Gestaltungsspielraum
+ auf Wunsch: deutlich mehr
z. B. Arbeitsphasen deutlich flexibler gestalten
z. B. HR-Kosten strategisch senken bis 65 %
Insolvenzschutz
umfassend

Entgelt-Umwandlung
gesetzliche Grundlage
§ 3/63 EStG
Höhe der Umwandlung
begrenzt (gestaffelt 4 % + 4 % bis BBG)
Verfügbarkeit
zu Rentenbeginn
als Rente / einmalige Kapitalzahlung
Einfluss auf die
gesetzliche Rente
automatisch geschmälert;
die in dem Umwandlungsbetrag eingezahlten
Rentenbeiträge kürzen die gesetzliche Rente.
Flexibilität während der Laufzeit
Einzahlung: 100 %
Auszahlung: nein, gesetzlich nicht vorgesehen
Anlage: nein, gesetzlich nicht vorgesehen
Entscheidungen sind meist unveränderlich,
gleichgültig wie lebensbestimmend
die Veränderungen auch sind.
betrieblicher Gestaltungsspielraum
- keinen
Insolvenzschutz
Protector (Achtung § 314 VAG)
